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Kostenübernahme

Ich führe meine Praxis als freie, von einem Kassensitz unabhängige Privatpraxis, und kann mit allen Privatkassen einschließlich der Beihilfeversicherung abrechnen. In manchen Fällen ist es möglich, auch mit gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Psychotherapie, wenn Sie privat versichert sind:

Die privaten Krankenversicherungen / Beihilfe tragen im Normalfall die Kosten für eine Psychotherapie. In welchem Ausmaß Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, entnehmen Sie Ihrem mit der Kasse abgeschlossenen Vertrag.        

Kurzzeittherapie: Wenn nach den fünf probatorischen Sitzungen festgestellt wird, dass die Behandlung nicht mehr als zehn Sitzungen umfassen wird, wird die Therapie nach dem Bayerischen Beihilfeverordnung ohne Anerkennungsverfahren nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 genehmigt.        

     

Psychotherapie, wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind:
Gesetzliche Krankenkassen können die Kosten für eine Therapie erstatten, wenn Sie keinen zeitnahen Therapieplatz finden können und die Therapie unaufschiebbar ist. Hierfür muss ein Antrag zur Kostenübernahme gestellt werden.

Bei Fragen und Unklarheiten unterstütze ich Sie gerne.

 

Selbstzahler:

Wenn Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst übernehmen wollen, richtet sich das Honorar wie bei privat Versicherten nach der jeweils aktuellen Fassung der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). 

 

Coaching wird als private Leistung angeboten.